Sie möchten in Österreich die deutsche Sprache lernen? Dann sind Sie bei uns richtig. Zusätzlich zu Sprachkursen bieten wir Ihnen auch Hilfe mit Ihrem Visum an und laden Sie nach Österreich ein.
Visabestimmungen
Visa-Freiheit
Wenn Sie aus einem anderen EU- oder ERW-Land kommen, gehören Sie dem Schengenraum an und benötigen für Ihren Aufenthalt in Österreich kein Visum. Zu diesen Ländern zählen:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn
Auch folgende Nicht-EU-Mitglieder brauchen kein Visum:
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Trotz Visa-Freiheit sind Sie verpflichtet, ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzuführen.
Manchen anderen Ländern wurde durch bi- und multilaterale Abkommen eine Visa-Freiheit zugesprochen, die einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ohne Visum ermöglicht. Zu diesen Ländern zählen:
Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Großbritannien und Nord-Irland, Guatemala, Honduras, Hongkong, Irland, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Macau, Malaysia, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, St. Christoph und Nevis, Süd-Korea, Taiwan, Uruguay, Venezuela, Vereinigten Staaten von Amerika, Zypern
Schengenvisum (Visum C)
Von allen anderen Staatsangehörigen wird grundsätzlich ein Schengenvisum (auch Reise- oder Touristenvisum C genannt) verlangt, das einen Besuchsaufenthalt von bis zu 90 Tagen pro 180 Tage genehmigt.
Bitte beachten Sie, dass ein Visum nur bei einer österreichischen Vertretung bzw. einer anderen Schengen-Botschaft in Ihrem Heimatland beantragt werden kann. Ihr Antrag sollte frühestens 3 Monate bzw. spätestens 3 Wochen vor Ihrer Reise vorliegen.
Für Ihren Antrag benötigen Sie zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular einen gültigen Reisepass (mind. 3 Monate länger gültig als Ihr geplanter Aufenthalt), ein Passfoto (35×44 mm) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdecksumme 30.000 €).
Zudem sind Sie verpflichtet Auskunft über Ihren Reisezweck (Sprachkurs), Ihr Einkommen und Ihre Bereitschaft auszureisen zu geben.
Die Gebühr für ein Schengenvisum beträgt 60 €.
Visum D
Wenn Ihr Kurs länger als 3 Monate aber maximal 6 Monate dauert, benötigen Sie als Mitglied eines Nicht-EU/EWR-Staates ein Visum D. Dieses nationale Visum ermöglicht Ihnen eine ein- oder mehrmalige Einreise nach Österreich und kann bei einer österreichischen Vertretung bzw. einer anderen Schengen-Botschaft in Ihrem Heimtland beantragt werden. Der Antrag sollte frühestens 3 Monate bis spätestens 3 Wochen vor Ihrem Aufenthalt vorliegen.
Für Ihren Antrag brauchen Sie zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular einen gültigen Reisepass (mind. 3 Monate länger gültig als Ihr geplanter Aufenthalt) und ein Passfoto (35×44 mm). Zudem sind Sie auch bei diesem Visa-Antrag verpflichtet Auskunft über Ihr Einkommen, Ihre Versicherung (Mindestdeckung 30.000 €) und Ihren Reisezweck (Sprachkurs) zu geben.
Ausnahme: Als japanischer Staatsbürger sind Sie in Österreich von diesem Visum befreit.
Die Gebühr für ein D-Visum beträgt 100€.
Achtung: Ein Visum kann in Österreich nicht verlängert werden.
Sollten Sie länger als 6 Monate in Österreich bleiben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Wird von Ihnen eine Einladung oder eine Kursbestätigung verlangt, stellen wir Ihnen diese gerne aus. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.