Infos für Migrant/innen
Was wird von Ihnen im Rahmen der IV 2011 verlangt?
Die IV 2011 besteht aus zwei Modulen: Modul 1 und Modul 2:
- Modul 1
A2-Niveau nach 2 Jahren: Nach Erhalt des Erstaufenthaltstitels in Österreich besteht eine Erfüllungspflicht von 2 Jahren, in der Sie das A2-Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen müssen. Damit haben Sie das Modul 1 der IV 2011 erfüllt. Der Nachweis des A2-Niveaus ist durch einen allgemein anerkannten Sprachnachweis zu erbringen.
Achtung: Bitte beachten Sie die Informationen zur Kostenrückerstattung weiter unten!
- Modul 2
B1-Niveau für Daueraufenthalt sowie die österreichische Staatsbürgerschaft:
Wenn Sie in Österreich einen Daueraufenthalt und/oder die österreichische Staatsbürgerschaft anstreben, benötigen Sie Deutschkenntnisse auf B1-Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Mit dieser Niveaustufe haben Sie das Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllt. Bei Modul 2 besteht keine Erfüllungspflicht und keine Kostenrückerstattung.
Der Besuch von Kursen ist nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert.
Sie sind nicht verpflichtet, einen Sprachkurs im Umfang von 300 Stunden zu besuchen. Es besteht auch die Möglichkeit, gar keine Kurse oder weniger Unterrichtseinheiten als empfohlen zu besuchen. Wir bieten auch kürzere Kurse in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden an.
Gibt es Möglichkeiten der Kostenrückerstattung?
- Der blaue Gutschein: Die für Sie zuständige Behörde gibt den blauen Gutschein aus.
- Deutsch-Integrationskurse: Sie haben einen Kurs bei einem zertifizierten Kursinstitut absolviert.
- 18 Monate: Sie müssen nach 18 Monaten das A2-Niveau erreichen und darüber eine Prüfung durch den ÖIF ablegen.
- DTÖ oder ÖIF-Test: Sie weisen Ihre Sprachkenntnisse mit einer der beiden Prüfungen des ÖIF nach: Deutschtest für Österreich (DTÖ) oder ÖIF-Test.
Wenn Sie diese Bedingungen einhalten, haben Sie Anspruch auf eine Förderung. Die Förderung umfasst maximal 300 Unterrichtsstunden bzw. 50 Prozent der Kurskosten, höchstens aber 750 Euro.
Was passiert, wenn jemand die Integrationsvereinbarung nicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen kann?
Bei schwerwiegenden Gründen (z.B. schwere Krankheit) kann ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung gestellt werden.
Bereit für den ÖIF-Test bzw. den DTÖ-Test?
Ist Ihr Deutsch schon gut genug, oder brauchen Sie noch mehr Training? Mit Hilfe unserer Einstufung können Sie überprüfen, ob Sie das Format des ÖIF-Tests ausreichend beherrschen. Der Einstufungstest wird demnächst verfügbar sein.
Wichtig: Die Einstufung bedeutet nicht, dass Sie den Test automatisch bestehen!
Staatsbürgerschaftsanträge
Alle Anträge, die vor dem 1. Juli 2011 gestellt wurden, sind nach der alten Regelung zu Ende zu führen. Für diese Anträge gilt weiterhin das Sprachniveau A2 als Voraussetzung zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung. Alle Antragsteller/innen, die nach dem 1. Juli 2011 die IV abschließen, müssen das B1-Niveau erfüllen.